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Ich bin volljährig und möchte Angaben zur Auflagenänderung machen beziehungsweise eine Änderung zur Aufenthaltsgestattung beantragen.
Aufenthaltsrechtlichen Amtshandlungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern nicht gesetzlich die Befreiung oder Ermäßigung geregelt ist.
Ich stelle den Antrag für
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