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Neuausstellung des Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Information

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Ich bin volljährig und habe bereits zuvor einen Aufenthaltstitel besessen.

Ich möchte nun eine neue Karte für den Aufenthaltstitel beantragen.
Aufenthaltsrechtlichen Amtshandlungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern nicht gesetzlich die Befreiung oder Ermäßigung geregelt ist.
Ich stelle den Antrag* Pflichtfeld