Allgemeine Hinweise zum Online-Wohngeldantrag
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit wenig Einkommen, um sie bei den Wohnkosten zu entlasten. Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der Wohnkosten.
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag und zwar in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht.
Wohngeldbehörde ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis, in dem der Wohnraum liegt, für den Sie Wohngeld beantragen. Diese steht Ihnen auch gerne bei Fragen zu Ihrem Wohngeldantrag zur Verfügung.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter/Mieterinnen und als Lastenzuschuss für Eigentümer/Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum.
Online-Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Hier können Sie online einen Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) stellen. Ein hier übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und soll bitte nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Mit diesem Online-Dienst können Sie auch zu einem bereits gestellten Wohngeldantrag Nachweise und Angaben nachreichen oder Änderungen der Verhältnisse mitteilen (Änderungsantrag).
Nachweise
Ihre Angaben sind mit entsprechenden Unterlagen (auf Verlangen) zu belegen. Sie können den jeweiligen Nachweis am Ende des Online-Antrags hochladen.
Sie können hier auch Nachweise zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Wohngeldnummer oder Vorgangsnummer angeben.
Wenn Sie als Nachweis Kontoauszüge vorlegen, dürfen Sie Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe - schwärzen, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz- Grundverordnung) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Was passiert nach Absenden des Antrags?
Wenn Sie den Antrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Angaben als pdf-Dokument für Ihre Unterlagen zum Download für Ihre Unterlagen. Auf dem pdf-Dokument finden Sie auch die Antragsnummer.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Wenn die Wohngeldbehörde weitere Fragen hat, meldet sie sich bei Ihnen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie unter:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/