Datenschutzhinweis Bodenrichtwertauskunft im Online-Verfahren


Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.


Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg

Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Bauhof 5

90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Bodenrichtwertauskunft online mit Bezahlfunktion Art. 6 Abs. 1 DSGVO

A


Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe der Daten


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.


Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. 10 Jahre für Buchhaltungsbelegefür die Aufgaben Bodenrichtwertauskunft online mit Bezahlfunktion erforderlich ist.


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach A sind die Daten für die Bodenrichtwertauskunft online mit Bezahlfunktion erforderlich. Die Daten werden benötigt, um Nachfragen zu klären.


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht besteht nicht