Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Ausschreibung zur Vergabe des Frauenpreises der Stadt Nürnberg
Datensicherheit
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Verantwortlich für diese Datenerhebung
Stadt Nürnberg Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle
Fünferplatz 1
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 2 31 4185
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Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die Gleichstellungsstelle verarbeitet folgende personenbezogenen Daten
von Ihnen und der vorgeschlagenen Frau/Organisation: Name, Vorname,
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31 - 0
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Daten werden im Rahmen der Ausschreibung zur Vergabe des Frauenpreises der Stadt Nürnberg verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c,
Abs. 3 lit. b DSGVO in Verbindung mit der Satzung über den
Frauenpreis der Stadt Nürnberg.
Weitergabe von Daten
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Speicherzeitraum
Die Daten der Preisträgerinnen werden nach den
haushaltsrechtlichen Vorgaben 10 Jahre und die Daten der anderen
eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge bis zur
übernächsten Preisvergabe aufbewahrt.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Daten werden für die Ausschreibung zur Vergabe des
Frauenpreises der Stadt Nürnberg benötigt. Ohne Angabe ist
eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren nicht möglich.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bei der
Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu. Werden
Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht
Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten
(Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet
werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag
zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20
DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen,
prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen
hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Herausgegeben von der Stadt Nürnberg
Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle
Fünferplatz 1
90403 Nürnberg
www.gleichstellungsstelle.nuernberg.de
Stand: 06/2025