Datenschutzhinweis Onlinemeldung Wahlhelfer


Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung 

Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Art. 6 Abs. 1 DSGVO, §§ 5,6 BayLWO

Weitergabe von Daten

Weitergabe an die Stadtkasse wg. Freizeitausgleich, den Druckdienstleister für das Berufungsschreiben sowie Name und Telefonnummer an weitere Mitglieder des Wahlvorstandes.


Übermittlung an Drittländer 

Es erfolgt keine Übermittlung. 

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

§ 15 BayWO

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten erforderlich. Die Daten werden für die Einteilung der Wahlvorstände/Briefwahlvorstände benötigt. Ohne Angabe ist keine Teilnahme als Wahlhelfer/in möglich


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.