Datenschutzhinweis für Bewerber und(ehrenamtlich) Mitarbeitende der Erhebungsstelle der Stadt Nürnberg für den Zensus 2022

Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen, die Sie im Online-Formular eingeben, über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Zudem werden Beschäftigtendaten durch entsprechende Maßnahmen vor einer Kenntnisnahme Unbe-rechtigter geschützt.

Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Es werden nur die erforderlichen Daten erhoben.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind:
Stadt Nürnberg
Erhebungsstelle Zensus 2022
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Telefon: 0911/231 - 33870
E-Mail: zensus2022@stadt.nuernberg.de

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Sowie
Bayerisches Landesamt für Statistik (LfStat)
Nürnberger Straße 95
90762 Fürth
vertreten durch den Präsidenten
Herrn Dr. Thomas Gößl
Telefon: 0911 98208-0
E-Mail: poststelle@statistik.bayern.de

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg: Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-0
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadt.nuernberg.de
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
LfStat: Landesamt für Statistik
Datenschutzbeauftragte
Telefon: 0911 98208-0
E-Mail: Datenschutzbeauftragte@statistik.bayern.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung



Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Bayeri-schen Datenschutzgesetz (BayDSG), soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbeson-dere zur Koordination, Organisation und Durchführung der Zensus-Erhebungen bspw. mittels dem EHU (Erhebungsunterstützungssystem) erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO).
Die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten dürfen wir gemäß Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, soweit dies für den Beginn, die Durchführung oder die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Dienstvereinbarung (Kollektivver-einbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.
Erteilen Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs.1 lit. a DS-GVO gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Kategorien der personenbezogenen Daten



Im Rahmen der Online-Bewerbung als Erhebungsbeauftragte/r verarbeiten wir die folgenden Katego-rien von personenbezogenen Daten: - Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht - Adress- und Kontaktdaten - Daten bzgl. Fahrzeugnutzung/Mobilität, Beruf, Sprachkenntnissen Falls Sie als Erhebungsbeauftrage/r bestellt werden, verarbeiten wir darüber hinaus noch folgende personenbezogenen Daten von Ihnen: - Bank-/Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC)
Im Rahmen der Durchführung des Zensus sowie dessen Koordination und Organisation verarbeiten wir nur solche Daten, die hiermit im Zusammenhang stehen. Dies sind lediglich allgemeine Daten zu Ihrer Person, wie Name, Vorname und Kontaktinformationen sowie der Standort des mobilen Endge-räts/Tablets (für den Fall des Verlusts des Gerätes).

Herkunft der personenbezogenen Daten


Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die von Ihnen zum Zwecke der Begründung sowie Durch-führung des Beschäftigungsverhältnisses bereitgestellt wurden.

Weitergabe von Daten / Empfänger


Ihre Daten werden ausschließlich an diejenigen Stellen der Stadt Nürnberg und des LfStat weitergege-ben, die diese Daten zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen.
Darüber hinaus kann eine Weitergabe an das Bundesamt für Statistik erfolgen, soweit dies für die Durchführung des Zensus erforderlich ist.
Zuletzt erfolgt bei Nutzung des vom LfStat bereitgestellten (und über die Stadt Nürnberg ausgegebe-ne) Erfassungs-Tablets eine Weitergabe Ihrer Daten an den für dessen Einrichtung und Support beauf-tragten externen IT-Dienstleister.

Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen


Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisati-on ist nicht vorgesehen.

Dauer der Datenspeicherung


Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erhebungskoordination,-organisation und -durchführung, solange dies im Rahmen Ihrer Beschäftigung für den Zensus 2022 in der örtlichen Erhebungsstelle erforderlich ist. Eine Vernichtung elektronischer Daten durch die örtlichen Erhebungs-stellen (EHST) muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt und bis spätestens Ende Februar 2023 (Auflö-sung der EHST) erfolgen.
Nach Auflösung der Erhebungsstellen verbleiben unter Beachtung der jeweils allgemeinen Aufbewah-rungsfristen zum Nachweis der Vollständigkeit und zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Han-dels innerhalb der für die EHST zuständigen Verwaltung folgende Unterlagen, die Ihre personenbezo-genen Daten enthalten bzw. enthalten können:
- Liste der Erhebungsbezirke
- Personalunterlagen zum EHST-Personal
- Niederschriften über die Belehrungen und Verpflichtungen zur statistischen Geheimhaltung und zum Datenschutz
- Schulungsprotokolle
- Zustellungsnachweise
- eingestellte bzw. abgeschlossene Verwaltungsverfahren
- sonstige aktenrelevante Dokumente (z.B. Mitteilungen an die Finanzverwaltung, Dokumentati-on über Zutritte zur EHST, Protokolle zur Übergabe/Vernichtung/Löschung von Unterlagen und Daten, individueller Schriftverkehr).

Im Anschluss an die Erhebungen werden dem LfStat zur Beleglesung oder Vernichtung übergeben:
- ausgefüllte Erhebungsunterlagen
- Namenslisten
- EB-Ausweise
- Vorbegehungsdokumente
- Terminlisten
- sonstige Unterlagen (z.B. Ausdrucke, Telefonnotizen), individueller Schriftverkehr (abge-schlossene Korrespondenz).
Abweichend von den jeweils allgemeinen Aufbewahrungsfristen sind Erhebungsunterlagen gem. § 31 Abs. 3 ZensG 2022 nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus, spätestens vier Jahre nach dem Zensusstichtag, zu vernichten

Betroffenenrechte


Als von der Datenverarbeitung Betroffener stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Rechte zu: - Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und / oder Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
- Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18 DSG-VO) verlangen.
Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist, oder die Verarbeitung in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch uns widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verarbeiten wir in der Folge Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr.
- Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft, das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.
- Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Art. 51 DSGVO über die Ver-arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für bay-erische öffentliche Stellen ist der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz. Dessen Kon-taktdaten finden Sie unter https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik ?Landesbeauftragter ? Kontakt?.

Erforderlichkeit der Datenangabe


Die oben genannten Daten werden für die Rekrutierung und die Einteilung von Erhebungsbeauftrag-ten/Interviewer*innen für die Durchführung des Zensus 2022 sowie für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses benötigt. Ohne Angabe dieser Daten ist eine Tätig-keit als Erhebungsbeauftragte/r / Interviewer*in nicht möglich.