Datenschutzhinweis Steuern und Abgaben - Gießwasserzähler online


Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.


Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Kassen- und Steueramt
Theresienstraße 7

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Erhebung der Grundabgaben Entwässerungsgebührensatzung in der gültigen Fassung


Weitergabe von Daten

Ggf. an Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg (ASN, SÖR, SUN), Gerichte bzw. die Regierung von Mittelfranken im Wege von Rechtsbehelfsverfahren, Bundeszentralamt für Steuern und Strafverfolgungsbehörden.


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.


Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

10 Jahre ab Schluss des Kalenderjahres der Erledigung.


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach Entwässerungsgebührensatzung in der gültigen Fassung sind die Daten für die Erhebung der Grundabgaben erforderlich.

Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist eine Berechnung nicht möglich.


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.