Datenschutzhinweis Antrag Sondernutzungserlaubnis für dauerhafte Nutzung

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg Liegenschaftsamt Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Durchführung des Erlaubnisverfahrens.

Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 18 Abs. 1 Satz 1 und Art. 22 BayStrWG

Weitergabe von Daten

Weitergabe der Daten an Dienststellen der Stadt Nürnberg im Rahmen ihrer Aufgaben sowie an beteiligte Sicherheitsbehörden und natürliche/juristische Personen.

Übermittlung an Drittländer Es erfolgt keine Übermittlung. Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

Die Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten erforderlich. Nach Art. 18 und 22 BayStrWG sind die Daten für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis und Verwaltung des Sondernutzungsverhältnisses erforderlich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.