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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
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Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Aktualisierung der Betriebsdaten beim Ordnungsamt und beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
§ 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV), §§ 4 und 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV), § 1a Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, damit Ihre Betriebsdaten dort aktualisiert werden können.
Es erfolgt keine Übermittlung.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre nach Aufgabe und Abmeldung des Betriebs gemäß Bayerischem Einheitsaktenplan.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV), §§ 4 und 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV), § 1a Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) sind die Daten für die Aktualisierung der Betriebsdaten beim Ordnungsamt und beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.
Ohne Angabe der benötigten Daten kann der amtliche Datenbestand nicht aktualisiert werden.
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.