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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
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Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
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Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Mitteilung über den Verkauf eines Fahrzeugs
§ 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i. V. m. § 34 Abs. 3. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Es erfolgt keine Weitergabe von Daten.
Es erfolgt keine Übermittlung.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Daten werden zu dem betreffenden Zulassungsvorgang gespeichert und dann entsprechend § 45 FZV 1 Jahr nach einer Halteränderung, Abmeldung des Fahrzeugs oder Ablauf der Gültigkeit des Kennzeichens gelöscht.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.
Nach § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i. V. m. § 34 Abs. 3. Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind die Daten für die Mitteilung über den Verkauf eines Fahrzeugs erforderlich.
Die Daten werden für die Übergabe an das Hauptzollamt und das Kraftfahrt-Bundesamt benötigt und dienen zur Aktualisierung des örtlichen Fahrzeugregisters.
Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.