Datenschutzhinweis Kfz-Verkaufsmeldung

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Mitteilung über den Verkauf eines Fahrzeugs

§ 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i. V. m. § 34 Abs. 3. Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten.

Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

Die Daten werden zu dem betreffenden Zulassungsvorgang gespeichert und dann entsprechend § 45 FZV 1 Jahr nach einer Halteränderung, Abmeldung des Fahrzeugs oder Ablauf der Gültigkeit des Kennzeichens gelöscht.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i. V. m. § 34 Abs. 3. Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind die Daten für die Mitteilung über den Verkauf eines Fahrzeugs erforderlich.

Die Daten werden für die Übergabe an das Hauptzollamt und das Kraftfahrt-Bundesamt benötigt und dienen zur Aktualisierung des örtlichen Fahrzeugregisters.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.