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Zur Speicherung, Löschung und Änderung von persönlichen und fahrerlaubnisrechtlich relevanten Daten im örtlichen und zentralen Fahrerlaubnisregister, zur Herstellung von Kartenführerscheinen sowie zur Durchführung fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen.
Art. 6 Abs. 1 DSGVO, §§ 21, 49, 57, 59 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), § 48 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Weitergabe nach §§ 55, 56 StVG, § 63 Fahrlehrergesetz (FahrlG), Richtlinie 2015/413 EU, Richtlinie 2006/126/ EG, Art. 42 des Wiener Abkommens über den Straßenverkehr, Art. 49 DSGVO.
Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen nach §§ 55, 56 StVG, § 63 FahrlG, Richtlinie 2015/413 EU, Richtlinie 2006/126/ EG, Art. 42 des Wiener Abkommens über den Straßenverkehr, Art. 49 DSGVO.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Die verschiedenen Fristen beruhen auf § 61 Abs. 3 und 4 StVG, § 67 FahrlG, § 59 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 und Abs. 3
Nr. 1 bis 11 FeV, § 2 Abs. 9 StVG.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten erforderlich. Sie werden für die Beantragung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis / des Führerscheindokumentes benötigt. Ohne Angabe der Daten ist keine Antragsbearbeitung möglich.
Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.