Datenschutzhinweis Gestattung einer Bewirtung

Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Beantragung einer Gestattung
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

Weitergabe von Daten
an Polizei, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, weitere mit dem Vorgang befasste städtische Fachdienststellen (Bauordnungsbehörde, Liegenschaftsamt, Rechtsamt)

Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre ab Erteilung der Gestattung gemäß Aktenplankennzeichen 8233 des Bayerischen Einheitsaktenplans.

Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) sind die Daten für die Beantragung einer Gestattung erforderlich.
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Beurteilung der Erlaubnisfähigkeit.

Widerrufsrecht bei Einwilligung
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.