Datenschutzhinweis für die Bereitstellung der Kfz-Zulassungsunterlagen mittels Ausgabeterminal

 

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

 

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular

 

Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zur verschlüsselten Übertragung: Dieser Online-Dienst wird zur Erteilung eines Auftrags zur Befüllung bzw. Abholung meiner Kfz-Zulassungsunterlagen über das Ausgabeterminal der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Nürnberg genutzt. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Zuordnung und Identifikation.

 

Die im Online-Dienst von Ihnen angegebenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeitet (Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe).

 

Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten

 

Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.

 

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden gelöscht, sobald die Dokumente aus dem Ausgabeterminal Kfz-Zulassung entnommen und Ihnen bei der Kfz-Zulassung des Ordnungsamtes übergeben wurden.

 

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Erforderlichkeit der Datenangabe

Ohne Angabe ist eine Nutzung nicht möglich.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.