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Stadt Nürnberg
Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde
Bauhof 2
90402 Nürnberg
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Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
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Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 5 Abs. 1 BaumSchVO
Anzeige bzw. Antragstellung gemäß § 5 Abs. 1 BaumSchVO
Eine Weitergabe von Daten ist ggf. im Falle von Behördenbeteiligungen (z.B. Rechtsamt der Stadt Nürnberg, Gerichte etc.) erforderlich.
Es erfolgt keine Übermittlung.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Ihre Daten werden für 10 Jahre gespeichert.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach Anzeige bzw. Antragstellung gemäß § 5 Abs. 1 BaumSchVO sind die Daten für die Anzeige / Antrag auf Baumfällung und/oder Baumrückschnitt erforderlich.
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.