Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Anzeige oder Genehmigungsantrag Baumschutz

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.


Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde
Bauhof 2

90402 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 5 Abs. 1 BaumSchVO

Anzeige bzw. Antragstellung gemäß § 5 Abs. 1 BaumSchVO


Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe von Daten ist ggf. im Falle von Behördenbeteiligungen (z.B. Rechtsamt der Stadt Nürnberg, Gerichte etc.) erforderlich.


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.


Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

Ihre Daten werden für 10 Jahre gespeichert.


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach Anzeige bzw. Antragstellung gemäß § 5 Abs. 1 BaumSchVO sind die Daten für die Anzeige / Antrag auf Baumfällung und/oder Baumrückschnitt erforderlich.


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.