Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Umweltamt - Technischer Umweltschutz
Bauhof 2
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 3647
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Antrag auf Entfernung oder Verlegung eines Hornissen-Nests
Weitergabe von Daten
Es erfolgt keine Weitergabe von Daten
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Diese Daten werden dauerhaft gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach Art. 36 Abs. 1 BayEGovG sind die Daten für den Antrag auf Entfernung oder Verlegung eines Hornissen-Nests in der Stadt Nürnberg erforderlich.
Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist die Erteilung einer Erlaubnis Entfernung oder Verlegung des Hornissen-Nestes in der Stadt Nürnberg nicht möglich.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.