Datenschutzhinweis Vorabüberprüfung von Urkunden aus dem Ausland
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die
Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Bürgeramt Mitte
Äußere Laufer Gasse 25
Telefon: 09 11 / 2 31 – 0
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15
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Zwecke und Rechtsgrundlage der
Verarbeitung
Vorprüfung von Unterlagen zum Eintrag ins Melderegister und Mitteilung von vorzulegenden Nachweisen
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
§§ 3, 6, 25 Bundesmeldegesetz
3.1.14 Nummer 14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Weitergabe von Daten
Es erfolgt keine Weitergabe von Daten.
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. § 13 BMG für die Aufgabe Führung des Melderegisters erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Daten werden für die freiwillige Vorprüfung vor dem Antrag zur Eintragung ins Melderegisters benötigt. Ohne Angabe ist eine Vorprüfung nicht möglich.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.