Information zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Ausländerbehörde


Die Ausländerbehörde erfasst Ihre personenbezogenen Daten (u. a. Name, Geburtsdatum, Staatsan- gehörigkeit) nach Maßgabe der ausländerrechtlichen Bestimmungen in einer Ausländerdatei sowie im Ausländerzentralregister. Auf Grundlage dieser Daten werden aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse und sonstige Bescheinigungen über den Aufenthaltsstatus sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für ordnungsrechtliche Verfügungen, sonstige Anordnun- gen und Nebenbestimmungen sowie zu deren Durchsetzung erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die


Stadt Nürnberg, Ausländerbehörde im Einwohneramt, Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, Telefon: 0911-231-0

Kontaktformular: https://www.nuernberg.de/internet/einwohneramt/auslaenderwesen.html


Die Ausländerbehörde erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten und ist zuständig, soweit Sie diese Rechte geltend machen wollen.


Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (u.a. Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz über die all- gemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, dem Ausländerzentralregistergesetz, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und dem Bayerischen Datenschutzge- setz.


Herausgegeben werden dürfen die Daten der Ausländerbehörde an andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden, Gerichte und ggf. Behörden anderer Staaten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.


Die nach der Aufenthaltsverordnung in der Ausländerdatei erfassten Daten sind zehn Jahre nach dem Fortzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde zu löschen, bei Einbürgerung und im Todesfall sind sie regelmäßig nach fünf Jahren zu löschen. Die Daten eines Ausländers, der ausgewie- sen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, werden gemäß § 91 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zehn Jahre nachdem die Sperrwirkungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG abgelaufen sind, gelöscht.


Den Datenschutzbeauftragten / die Datenschutzbeauftragte der Stadt Nürnberg erreichen Sie unter
Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg, Telefon: 
0911/231 – 0

Kontaktformular: https://www.nuernberg.de/internet/referat2/datenschutz.html


Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.