Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Abmeldung eines ausländischen Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei vorzeitiger Beendigung oder Abbruch eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg

Amt für Migration und Integration
Regensburger Str. 231

90478 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 0


Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Abmeldung eines ausländischen Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei vorzeitiger Beendigung oder Abbruch eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zur Prüfung des Aufenthaltstitels oder Duldung nach AufenthG.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c, e, Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO in Verbindung mit § 4a Abs. 5 S. 3 Nr. 3 AufenthG


Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten.

Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. §§ 86ff AufenthG für die Aufgaben Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln erforderlich ist.


Die nach der Aufenthaltsverordnung in der Ausländerdatei erfassten Daten sind zehn Jahre nach dem Fortzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde zu löschen, bei Einbürgerung und im Todesfall sind sie regelmäßig nach fünf Jahren zu löschen. Die Daten eines Ausländers, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, werden gemäß § 91 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zehn Jahre nachdem die Sperrwirkungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG abgelaufen sind, gelöscht.


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden zur Erfüllung des § 4a Abs. 5 S. 3 Nr. 3 AufenthG benötigt. Ohne Angabe ist die Abmeldung nicht möglich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Die Mitwirkung ist gesetzlich vorgegeben, ein Widerruf ist nicht möglich.