Stadt
Nürnberg
Bürgeramt Mitte-Standesamt-Sachgebiet Eheschließung
Informationspflichten bei der Erhebung
von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO)
Datenschutzhinweis Online-Service zur
Anmeldung der Eheschließung und zum Antrag auf Ausstellung eines
Ehefähigkeitszeugnisses für Eheschließung im Ausland
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden
alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Bezeichnung
der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten im Rahmen des Online-Service beim Bürgeramt Mitte - Standesamt
- Sachgebiet Eheschließung.
Verantwortlich
für die Datenerhebung
Stadt
Nürnberg, Bürgeramt Mitte, Äußere Laufer Gasse 25, 90403 Nürnberg,
Telefon-0911/231-0
Zur
verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: BAM@stadt.nuernberg.de
Datenschutz
Bei
Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt
Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg
Zur
verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Datenschutzbeauftragter@stadt.nuernberg.de
Zweck
und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben, um gesetzliche Aufgaben
des Standesamts zu erfüllen. Zentrale Aufgabe des Standesamts ist dabei die
Beurkundung des Personenstands einer Person nach Maßgabe des
Personenstandsgesetzes (PStG). Darauf basierend werden die
Personenstandsregister benutzt um personenstands- rechtliche Urkunden oder
Auskünfte zu erteilen. Des Weiteren werden personen- standesrechtliche
Erklärungen aufgenommen und Bescheinigungen ausgestellt.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten
ergeben sich auf Grundlage von
Art.6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
§ 12 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit
Personenstandsverordnung (PStV)
und
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
(PStG-VwV) sowie
Internationalen Übereinkommen und bilateralen Verträgen
Weitergabe
von Daten
Ihre personenbezogenen Daten bleiben bei der erhebenden
Organisationseinheit. Darüber hinaus können in Abhängigkeit des konkreten Einzelfalls
zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderliche Daten an eine oder mehrere der
nachfolgenden Stellen übermittelt werden:
•
andere Standesämter
•
Meldebehörde
•
Familiengericht
•
ausländische Geburtsstandesämter
•
ausländische konsularische Vertretungen in
Deutschland
•
Ausländerbehörden
•
Landesjustizverwaltungen
•
Statistisches Landesamt
•
Staatsanwaltschaften
•
Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und
Konsulate)
•
Zeugenschutzdienststelle
•
Bundesverwaltungsamt
•
Vormundschaftsgericht
•
sonstige Behörden und Gerichte
•
Regierung von Mittelfranken
•
Hochschulen und andere Einrichtungen, die
wissenschaftliche Forschung betreiben
•
Personen, die gem. §§ 62 und 63 PStG ein Recht
auf Auskunft haben
Bei Verarbeitungen, bei denen die Notwendigkeit der
Übermittlung an ein ausländisches Standesamt oder eine ausländische
konsularische Vertretung vorliegt, erfolgt dies. Darüber hinaus findet keine
Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an ein Drittland und/oder internationale
Organisation statt.
Neben den gesetzlich vorgegebenen Daten darf das Standesamt
weitere beurkundete oder im Zusammenhang mit der Beurkundung erhobene Daten
mitteilen, soweit diese zur gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der empfangenen
Stelle erforderlich sind (§ 62 Abs. 4 PStG).
Speicherzeitraum
Personenstandsrechtliche Vorgänge sind, ausgenommen
Unterlagen in den Sammelakten, beim Standesamt dauerhaft aufzubewahren. Die
Sammelakten der Eheschließung werden 80 Jahre aufbewahrt (§ 5 Abs. 5 Nr. 1
PStG). Danach werden Sie dem Landesarchiv zur Übernahme angeboten.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende
Recht zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben
Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu
erhalten (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in
bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl.
insbesondere Art. 10 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet
werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie
die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18
DSGVO)
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder
ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein
Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten durch uns zudem jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verarbeiten wir in der Folge Ihre Daten
nicht mehr.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch
machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen
hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
Landesbeauftragten für Datenschutz
(https://www.datenschutz-bayern.de/service/).
Erforderlichkeit
der Datenangabe
Nach § 12 PStG sind die Informationen für die Anmeldung der
Eheschließung erforderlich. Die erhobenen Daten werden für die
Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angaben der Daten ist die Bearbeitung nicht
möglich.