Stadt Nürnberg

Bürgeramt Mitte-Standesamt-Sachgebiet Eheschließung

 

Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO)

Datenschutzhinweis Online-Service zur Anmeldung der Eheschließung und zum Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Eheschließung im Ausland

 

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Online-Service beim Bürgeramt Mitte - Standesamt - Sachgebiet Eheschließung.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg, Bürgeramt Mitte, Äußere Laufer Gasse 25, 90403 Nürnberg, Telefon-0911/231-0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: BAM@stadt.nuernberg.de

 

Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Datenschutzbeauftragter@stadt.nuernberg.de

 

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden dafür erhoben, um gesetzliche Aufgaben des Standesamts zu erfüllen. Zentrale Aufgabe des Standesamts ist dabei die Beurkundung des Personenstands einer Person nach Maßgabe des Personenstandsgesetzes (PStG). Darauf basierend werden die Personenstandsregister benutzt um personenstands- rechtliche Urkunden oder Auskünfte zu erteilen. Des Weiteren werden personen- standesrechtliche Erklärungen aufgenommen und Bescheinigungen ausgestellt.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich auf Grundlage von

Art.6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

§ 12 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit

Personenstandsverordnung (PStV) und

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) sowie

Internationalen Übereinkommen und bilateralen Verträgen

Weitergabe von Daten

Ihre personenbezogenen Daten bleiben bei der erhebenden Organisationseinheit. Darüber hinaus können in Abhängigkeit des konkreten Einzelfalls zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderliche Daten an eine oder mehrere der nachfolgenden Stellen übermittelt werden:

         andere Standesämter

         Meldebehörde

         Familiengericht

         ausländische Geburtsstandesämter

         ausländische konsularische Vertretungen in Deutschland

         Ausländerbehörden

         Landesjustizverwaltungen

         Statistisches Landesamt

         Staatsanwaltschaften

         Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

         Zeugenschutzdienststelle

         Bundesverwaltungsamt

         Vormundschaftsgericht

         sonstige Behörden und Gerichte

         Regierung von Mittelfranken

         Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben

         Personen, die gem. §§ 62 und 63 PStG ein Recht auf Auskunft haben

Bei Verarbeitungen, bei denen die Notwendigkeit der Übermittlung an ein ausländisches Standesamt oder eine ausländische konsularische Vertretung vorliegt, erfolgt dies. Darüber hinaus findet keine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an ein Drittland und/oder internationale Organisation statt.

Neben den gesetzlich vorgegebenen Daten darf das Standesamt weitere beurkundete oder im Zusammenhang mit der Beurkundung erhobene Daten mitteilen, soweit diese zur gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der empfangenen Stelle erforderlich sind (§ 62 Abs. 4 PStG).

Speicherzeitraum

Personenstandsrechtliche Vorgänge sind, ausgenommen Unterlagen in den Sammelakten, beim Standesamt dauerhaft aufzubewahren. Die Sammelakten der Eheschließung werden 80 Jahre aufbewahrt (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 PStG). Danach werden Sie dem Landesarchiv zur Übernahme angeboten.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Recht zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 10 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO)

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)

Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch uns zudem jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verarbeiten wir in der Folge Ihre Daten nicht mehr.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de/service/).

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach § 12 PStG sind die Informationen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich. Die erhobenen Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angaben der Daten ist die Bearbeitung nicht möglich.