Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Fahrtkostenerstattung ab Jahrgangsstufe 11

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg

Amt für Allgemeinbildende Schulen – Service, Schülerbeförderung und Gastschulantragswesen
Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um einen möglichen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung auf dem Schulweg zu prüfen und gewähren zu können.

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Art. 1 und 3 SchKfrG, § 1 SchBefV

Weitergabe von Daten

Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgaben Fahrtkostenerstattung Schulwege erforderlich ist (haushaltsrechtlich Frist 10 Jahre).

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden für die Antragsbearbeitung der Fahrtkostenerstattung benötigt. Ohne Angabe ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.