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Stadt Nürnberg – Amt für Berufliche Schulen
Äußere Bayreuther Straße 8
90491 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 0
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Das Amt für Berufliche Schulen verarbeitetet folgende personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihren betroffenen Kindern: Personenstammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum), Anschrift, Kontaktdaten
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
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Die Stadt Nürnberg ist als Kreisverwaltungsbehörde zur Überwachung der Berufsschulpflicht und Durchsetzung des Schulzwangs verpflichtet Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. Art. 39, Art. 118 Abs. 1 BayEUG
Für die Beschulung zuständige Direktorate der Stadt Nürnberg*
Amtsleitung und deren übergeordnete Stellen zur Klärung von Beschwerden und Anfragen
Verwaltungsgerichte im Rahmen der Klageverfahren
Strafverfolgungsbehören zur Durchsetzung des Schulzwangs
SCHLAU Übergangsmanagement zur Beratung der Jugendlichen*
* wenn im Einzelfall veranlasst
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgaben Durchsetzung der Berufsschulpflicht erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfrist der Akten beträgt ein Jahr mit Ablauf des Jahres, in dem die Berufsschulpflicht erfüllt wurde BayEUG Art. 37 i.V.m. BayEUG Art. 40 S.2 Nr.2.
Die Daten werden für die Überprüfung örtlichen Zuständigkeit der Stadt Nürnberg und die Überprüfung der Berufsschulpflicht benötigt. Eine Aufnahme in die Klassen der Berufsvorbereitung ist ohne Erhebung der Daten nicht möglich.
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt das Amt für Berufliche Schulen der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.
Laut Vordruck nicht vorgesehen
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Herausgegeben von der Stadt Nürnberg
Amt für Berufliche Schulen
Äußere Bayreuther Straße 8
90443 Nürnberg
https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/amt_fuer_berufliche_schulen.html
Stand: 06/20123