Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Allgemeine Anfrage Stadtarchiv


Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Stadtarchiv
Marientorgraben 8

90402 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 27 72

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 und Art. 89 DSGVO i.V.m. Art. 26 BayDSG verarbeitet. Sie dienen zur Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung zur Benutzung des im Stadtarchiv Nürnberg verwahrten Archivguts bzw. auf Erteilung einer Wiedergabegenehmigung und zur Bearbeitung der Fotoaufträge sowie zu rein statistischen Zwecken.


Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.


Speicherzeitraum

Die erhobenen Daten werden im Dokumentenmanagementsystem der Stadt Nürnberg gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gem. Art. 7 i.V.m. Art. 13 Abs. 2 BayArchivG sowie Art. 26 Abs. 6 BayDSG ausgesondert und gelöscht oder archiviert.


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt (§ 8 i.V.m. § 11 Nr. 1 und 3 und § 14 StadtarchivS – Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Nürnberg).
Ohne Angabe der erforderlichen Daten ist eine Benutzung des Stadtarchivs nicht möglich.


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.