Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Raumanfrage Südpunkt

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg

Amt für Kultur und Freizeit
Gewerbemuseumsplatz 1

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 33 25

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular

Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden zum Zwecke der Anfrage und ggf. Zustandekommen eines Mietverhältnisses zwischen Ihnen und dem Amt für Kultur und Freizeit verarbeitet.


Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (für freiwillige Angaben) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung eines Vertragsverhältnisses).


Weitergabe von Daten


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei Zustandekommen eines Mietvertrages bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) nach steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Falls kein Mietvertrag abgeschlossen wurde, werden die Daten im Anschluss direkt gelöscht.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren

durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Diese Daten werden für die Raumanfrage und ggf. für das Zustandekommen eines Mietvertrages benötigt. Ohne Angabe ist eine Anfrage nicht möglich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.