Datenschutzhinweis
Abwesenheitsmitteilung an weiterbildenden Schulen
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Datensicherheit
Die
Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen
über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
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Verantwortlich
für die Datenerhebung
Stadt
Nürnberg Veit-Stoß-Realschule
Merseburger Str. 4
90491 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 0
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
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Datenschutz
Bei
Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15
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Zwecke und
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Erfassung
der Daten für eine Mitteilung der Unterrichtsverhinderung nach
§ 20 Abs. 1 BaySchO
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Weitergabe von Daten
Es
erfolgt keine Datenweitergabe
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Übermittlung
an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.
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Speicherzeitraum
Ihre
Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter
Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. § 37 BaySchO
für die Aufgaben erforderlich ist.
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Betroffenenrechte
Nach der
Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die
Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige
personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor,
so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen
sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter
Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf
Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt
Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für
den Datenschutz.
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Erforderlichkeit
der Datenangabe
Nach Art.
85 BayEUG sind die Daten für die Abwesenheitsmitteilung erforderlich.
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Widerrufsrecht
bei Einwilligung
Ein
Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.
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