Datenschutzhinweis zur Abwesenheitsmitteilung
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Berufliche Schule 1
Augustenstr. 30
90461 Nürnberg
Telefon: 0911 2 31 - 26 01
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Erhebung der Daten dient für schulorganisatorische und schulverwaltende
Aufgaben und Tätigkeiten der Schule. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art.
85 BayEUG
Weitergabe von Daten
Für schulorganisatorische und
schulverwaltende Aufgaben werden die Daten an folgende Dienststellen
übermittelt:
- Geschäftsbereich Schule & Sport der Stadt Nürnberg
- Amt für Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter
Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. Art 85 Abs. 4 sowie der
Verordnung über Schülerunterlagen vom 11.09.2015 erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung
stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein
Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen
Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17,
18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein
Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein
Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben
genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein
Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach Art. 85 BayEUG sind die Daten für die
schulorganisatorische und schulverwaltende Aufgaben und Tätigkeiten der Schule erforderlich.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.