Datenschutzhinweis zur Abwesenheitsmitteilung

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg

Berufliche Schule 2
Fürther Straße 77
90429 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 39 51

Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Erhebung der Daten dient für schulorganisatorische und schulverwaltende Aufgaben und Tätigkeiten der Schule. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 85 BayEUG

Weitergabe von Daten
Für schulorganisatorische und schulverwaltende Aufgaben werden die Daten an folgende Dienststellen übermittelt:
- Geschäftsbereich Schule & Sport der Stadt Nürnberg
- Amt für Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg
 
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. Art 85 Abs. 4 sowie der Verordnung über Schülerunterlagen vom 11.09.2015 erforderlich ist.

Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach Art. 85 BayEUG sind die Daten für die schulorganisatorische und schulverwaltende Aufgaben und Tätigkeiten der Schule erforderlich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.