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Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg, Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Empfänger
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Anlass der Offenlegung, Übermittlung
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jeweils Teildaten
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Datenstelle der Rentenversicherungsträger
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Abgleich der Leistungsdaten verschiedener
Träger
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Deutsche Post Rentendienst,
Rentenauskunftsverfahren
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Abfrage des aktuellen Rentenbezugs
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Gesundheitsamt
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Fachliche Stellungnahmen bei medizinischen
Fragestellungen
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andere Sozialleistungsträger
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Abfrage von möglichen Leistungsbezügen bei
fehlender Mit-wirkung der Antragsteller
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Arbeitgeber
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Anforderung von Einkommensnachweisen bei
fehlender Mit-wirkung der Antragsteller
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Banken, Geldinstitute
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Abfrage zum Vermögen (bei
Einwilligungserklärung)
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Rentenversicherungsträger
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Ersuchen zur Feststellung der dauerhaften
Erwerbsminderung (bei Einwilligungserklärung)
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Die Daten werden bis zu 30 Jahre gespeichert, gemäß der
Vorgaben aus dem Bayerischen Einheitsaktenplan.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Daten sind für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich. Ohne Angabe kann über Ihren Antrag nicht entschieden werden.
Eine Einwilligung ist nur dann erforderlich, wenn die Datenverarbeitung nicht bereits auf eine anderweitige Rechtsgrundlage (z.B. Gesetz) gestützt werden kann.