Stadt Nürnberg Jugendamt
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Die Daten werden für das Bewerbungsverfahren und die Auswahl von Jugendschöffen und Jugendschöffinnen verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Antragstellung hin bzw. aufgrund Ihrer Kontaktaufnahme mit uns und ist zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO, Art. 4 Abs. 1, 3 BayDSG i.V.m. §§ 36 Abs. 1, 44 und 77 GVG, §§ 33 bis 33b, 35 JGG, § 52 SGB VIII, Nr. 3 Jugendschöffenbekanntmachung, Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 7. November 2012, Az. 3221 - II - 418/91 und Nr. IB2 - 0143 – 2 (JMBl. S. 132, ber. 2013 S. 4) zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern.
Ihre Daten werden an das Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, an den Jugendhilfeausschuss und den Schöffenwahlausschuss zur Auslosung der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen weitergegeben.
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden 10 Jahre nach Ende der Schöffenperiode gelöscht. Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen oder für das Schöffenamt nicht ausgewählt werden, werden Ihre Daten umgehend gelöscht.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Die Daten werden für die die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt. Ohne Angabe ist eine Bewerbung nicht möglich.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft bei der oben genannten Dienststelle zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird hiervon nicht beeinträchtigt.