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Telefon 09 11 / 2 31-75 30.
Stadt Nürnberg – Jugendamt, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
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Art. 6 Abs. 1 DSGVO i.V.m.
Art. 19, 20, 20a, 21, 26, 26a BayKiBiG
Prüfung der Rechtmäßigkeit von Anträgen auf kindbezogene Förderung in Tagespflege und Kindertagesstätten sowie Bescheiderteilung
§ 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: Beurteilung der Qualifikation pädagogischen Personals
Art. 27 BayKiBiG, Art. 10 FAG (ggf. i.V.m. Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020) i.V.m. Zuweisungsrichtlinie FAZR, Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nürnberg vom 25.10.2017
Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen sowie Verwendungsnachweisprüfung
Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nürnberg vom 25.10.2017 Gewährung und Auszahlung von Mietkostenzuschüssen für Horte; Gewährung und Auszahlung der Erstausstattungspauschale
§ 23 SGB VIII: Erlass des Tagespflegeentgeltbescheides
§ 47 SGB VIII: Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
§ 6 Abs. 1 AO i.V.m. § 10 Abs. 4b Satz 4 – 6 EStG, § 23 Abs. 2 Nr. 3, 4 und § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII Elektronische Datenübermittlungspflicht der Jugendämter an die Deutsche Rentenversicherung Bund
§ 62 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d i.V.m. § 8a SGB VIII
Bearbeitung von Beschwerden, die sich auf das allgemeine Kindeswohl beziehen
§ 62 Abs. 1 i.V.m. § 8b SGB VIII: Datenerhebung im beratenden Bereich
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Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. VV 10.2.3, 10.2.4 zu Art. 70 BayHO und der Anlage 2 Ziffer 2.4 zu Art. 71 BayHO (zahlungsbegründende Unterlagen) und VV 12.2 zu Art. 75 BayHO (Prüfungszwecke) vorgesehen ist (5 Jahre).
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach § 62 Abs. 1 i.V.m. § 8b SGB VIII sind die genannten Daten zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich.
Die Daten werden für unsere Aufgaben, wie z.B. Erteilung der Zuschüsse benötigt. Ohne Angaben können z.B. die Zuschüsse nicht erteilt werden.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.
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Stand: 03/2025