Jugendamt


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Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Datensicherheit:

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Auch unter www.rechtsaufsicht-kitas.nuernberg.de#rechtsaufsicht.

Telefon 09 11 / 2 31-75 30.

Verantwortlich für diese Datenerhebung:

Stadt Nürnberg – Jugendamt, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Datenschutz:

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31- 51 15. Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Behördlicher Datenschutz

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Art. 6 Abs. 1 DSGVO i.V.m.

  • Rechnungswesen J/B4-3: Zum Erlass des Bescheides für den Elternbeitrag

  • ASD J/B3: Zur Abfrage potenzieller Tagespflegepersonen

  • Deutsche Rentenversicherung Bund - Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: Zur steuerlich zutreffenden Erfassung der Rentenversicherungsbeträge

  1. Rechtsaufsicht freie Träger

    • Rechnungswesen J/B4-3: Zur Auszahlung von Fördergeldern

    • Regierung von Mittelfranken: Zur Gewährung und Auszahlung von Fördergeldern, sowie zur Verwendungsnachweisprüfung


Übermittlung an Drittländer:

Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.


Speicherzeitraum:

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. VV 10.2.3, 10.2.4 zu Art. 70 BayHO und der Anlage 2 Ziffer 2.4 zu Art. 71 BayHO (zahlungsbegründende Unterlagen) und VV 12.2 zu Art. 75 BayHO (Prüfungszwecke) vorgesehen ist (5 Jahre).


Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Erforderlichkeit der Datenangabe:

Nach § 62 Abs. 1 i.V.m. § 8b SGB VIII sind die genannten Daten zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich.


Bei Einwilligung:

Die Daten werden für unsere Aufgaben, wie z.B. Erteilung der Zuschüsse benötigt. Ohne Angaben können z.B. die Zuschüsse nicht erteilt werden.


Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.


Herausgegeben von der Stadt Nürnberg · Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg · www.jugendamt.nuernberg.de



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Stand: 03/2025