Datenschutzhinweis schulärztliche Atteste / schulärztliche Beratung im Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienst (KJÄD)

 

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Stadt Nürnberg Gesundheitsamt, Burgstr. 4, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 2159 oder

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Datenschutz:

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg Behördlicher Datenschutz Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 51 15 oder
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten bzw. die Daten Ihres Kindes zur Durchführung von schulärztlichen Beratungen, Untersuchungen und Begutachtungen im Rahmen der Schulgesundheitspflege. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c und e, Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO, Art. 13 SchulgespflV, Art. 80, 118 Bay EUG, Art. 11 GDG und §§ 20, 36 Bay SchO.

 

Weitergabe von Daten:

Die Daten werden nur der anfordernden Stelle (besuchte Schule oder Bildungseinrichtung) im erforderlichen Umfang unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht übermittelt.

 

Übermittlung an Drittländer: Es erfolgt keine Übermittlung.

 

Speicherzeitraum: Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg 10 Jahre gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in den Fachgesetzen für die Aufgabenerledigung erforderlich ist.

 

Betroffenenrechte: Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhe-bung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Erforderlichkeit der Datenangabe:

Nach Art. 9 Abs.2 i DSVGO ist die Verarbeitung der Datenangaben v.a. aus fachlich-medizinischen Gründen erforderlich.
Ohne Angabe der Daten ist die Beratung oder die Gutachtenserstellung nicht möglich.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Für die Daten, für die wir Ihre Einwilligung erhielten, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.