Datenschutzhinweis Vorabfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung

 

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt, Burgstr. 4, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 2159 oder

https://www.nuernberg.de/global/ajax_kontaktformular.html?cfid=97727 (zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht)

Datenschutz:

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg Behördlicher Datenschutz Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 51 15 oder
https://www.nuernberg.de/global/ajax_kontaktformular.html?cfid=17995 (zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht)

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Wir verarbeiten Ihre Daten bzw. die Daten Ihres Kindes nach Art. 6 Abs. 1 lit. e, Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO, Art. 4 Abs. 1, 3 BayDSG i.V.m. zur Durchführung der Schuleingangsuntersuchung nach Art. 80 BayEUG, Art. 12 Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) und SchulgespflV, i.V.m. § 14 der Meldedatenverordnung (MeldDV). Die Daten, die Sie uns im Rahmen der freiwilligen Befüllung des Vorabfragebogens zur Verfügung stellen, verarbeiten wir auf Grundlage Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

 

Weitergabe und weitere Verwendung von Daten:

Die Daten des Vorabfragebogens werden nur zur Steuerung der Terminvergabe und zur Entscheidung über den erforderlichen Untersuchungsumfang verwendet, um Ihnen einen evtl. Zweittermin zu ersparen.

 

Übermittlung an Drittländer: Es erfolgt keine Übermittlung.

 

Speicherzeitraum: Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufgabenerledigung erforderlich ist. Schulgesundheitsdaten sind 10 Jahre aufzubewahren.

 

Betroffenenrechte: Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten, bzw. die personenbezogenen Daten Ihres Kindes verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person, bzw. zu Ihrem Kind gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Erforderlichkeit der Datenangabe:

Die Angabe der Daten in dem Vorabfragebogen ist freiwillig. Sie werden für die Organisation der Schuleingangsuntersuchung benötigt. Ohne Angabe muss evtl. ein zweiter Untersuchungstermin festgelegt werden, wenn eine schulärztliche Untersuchung notwendig sein sollte.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.