Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Förderantrag für das Programm "Initiative Grün"


Datenschutzhinweis

Mit dieser Schrift informieren wir Sie darüber, warum wir Daten über Sie speichern und welche Rechte Sie in dem Zusammenhang haben. Wir erfüllen damit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018.

Verantwortlich für die Datenerhebung Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
Marienstr. 6
90402 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 2476

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz

Rathausplatz 2
90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 5115

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Wir benötigen Ihre Daten für die Durchführung der Antragstellung für das Förderprogramm

"Initiative Grün" und die damit eventuell verbundenen Auszahlungen von Fördermitteln. Die Datenerhebung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten. Die Stadt Nürnberg ist jedoch berechtigt, geförderte Projekte im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit vorzuzeigen.

Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt, so lange gespeichert, wie dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Danach werden sie zur weiteren Aufbewahrung an das Stadtarchiv abgegeben. Die Aufbewahrungsdauer beträgt in der Regel 30 Jahre ab Abschluss des Falles. Bei den Aufbewahrungsfristen liegt die Aktenordnung der Stadt Nürnberg zugrunde.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen

Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Datenangaben sind für die Antragsstellung. Ohne Angaben ist keine Bearbeitung möglich.


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle

widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.