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Stadt Nürnberg
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Hier haben Sie die Möglichkeit, online eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe zu beantragen. In diesem Fall speichern wir die von Ihnen angegebenen Daten: E-Mail Adresse, Vor- und Nachname, Telefonnummer und ggf. auch Ihre Adresse.
Es erfolgt keine Weitergabe der Daten.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Daten werden zu o.g. Zwecken gespeichert. Soweit Sie eine frühere Löschung oder Einschränkung der Nutzung Ihrer Daten wünschen, werden die Daten sofort gelöscht bzw. die Nutzung auf das vom gewünschte Maß beschränkt.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten erforderlich. Ohne Angaben ist keine Anmeldung möglich.
Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich