Datenschutzhinweis Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Sulzbacher Straße 2-6

90489 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 76 37

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Hier haben Sie die Möglichkeit, online eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe zu beantragen. In diesem Fall speichern wir die von Ihnen angegebenen Daten: E-Mail Adresse, Vor- und Nachname, Telefonnummer und ggf. auch Ihre Adresse.

Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe der Daten.

Übermittlung an Drittländer Es erfolgt keine Übermittlung. Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

Die Daten werden zu o.g. Zwecken gespeichert. Soweit Sie eine frühere Löschung oder Einschränkung der Nutzung Ihrer Daten wünschen, werden die Daten sofort gelöscht bzw. die Nutzung auf das vom gewünschte Maß beschränkt.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten erforderlich. Ohne Angaben ist keine Anmeldung möglich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich