Probegutachten des Eberhard Jodocus König von Königsthal
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält: 1770: Eberhard Jodocus König von Königsthal soll probeweise einen aktuellen Rechtsfall begutachten. Der Fall: Carl Christoph von Lengefeld, Hochfürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischer Jägermeister und Kammerrat. gegen Nicolaus Friedrich Eisenberger, Hochfürstlich Sachsen-Hildburghausener Hofmaler und Kupferstecher in Nürnberg, puncto plagii literarii. (4) Reinschrift des ausgearbeiteten Gutachtens. Kläger hatte angeblich vor 20 Jahren eine Arbeit über die Nadelhölzer im Thüringer Wald angefertigt. Das Manuskript war in dritte Hände gelangt, welche Eisenberger zur Publikation anregten. Der Vorschlag zu einem Urteil spricht Beklagten vom Anspruch auf 600 fl. frei, verpflichtet ihn aber, Kläger der Billigkeit nach zu befriedigen. Gegenseitige Aufhebung der Gerichtskosten. (5) 1770 Juli 12: Verlass der Herren Älteren an die Gerichtsherren: Die Prob=Relation stieß bei den Herren Älteren auf Wohlgefallen. Das Gutachten soll daher ans Stadtgericht weitergeleitet werden. (7) 1770 September 10: Urteil des Stadtgerichts, das die vorgeschlagene Formulierung übernimmt. Dabei: (2) 1770 März 21, Wetzlar: Schreiben des E.J. K.v.K. an einen Hochwohlgeborenen Herrn (= Pömer, s.u.). Schreiber liegt mit seinem Gutachten im Verzug, entschuldigt sich mit seiner Ophthalmia serosa (= starker Tränenfluss). (3) Briefe (Konzepte) des Gustav Georg K.v.K. aus Wetzlar an den Herrn Kirchenpfleger in Nürnberg (= Georg Friedrich V. Pömer) in der Sache des Sohnes. Dabei: Schreiben des Georg Friedrich Pömer (6, 8) an den Geheimrat (= Gustav Georg K.v.K.).
Eisenberger, Nicolaus Friedrich; König von Königsthal, Eberhard Jodocus; König von Königsthal, Gustav Georg; Lengefeld, Carl Christoph von; Pömer, Georg Friedrich V.