Zulassung zum Bürgerrecht sowie zum Meisterrecht beim Heftleinmacherhandwerk
Enthält- und Darin-Vermerke:
Enthält: 1) Gesuch des Breslauer Stecknadler- und Heftleinmachergesellen Christoph Wiesner an die Geschworenen des Heftleinmacherhandwerks um Zulassung zur Meisterprüfung, nachdem er in eine bestehende Werkstatt eingeheiratet hat, d.d. 14. Febr. 1661. 2) Rugamtsprotokollextrakt: den geschworenen Meistern wird gestattet, von den jungen Meistern neben den üblichen 6 fl noch 1/4 Schau Wein zu nehmen, d.d. 11. Jun. 1705, Rugschreiber: Johann Hagen. 3) Rugamtsprotokollextrakt über die zunächst von den geschworenen Meistern untersagte Proclamation ihres Mitmeisters Andreas Mager, d.d. 3. Feb. 1707, Rugschreiber: Johann Hagen. 4) Erwiderung der geschworenen Meister auf die Klage der Kellerischen Gebrüder, die behaupten, die Meister hätten von ihrem Mitmeister Christian Heckmann, der inzwischen in der Kellerischen Nadel-Fabrique in Lauf arbeitet, nicht nur die Entsagung vom Meisterrecht, sondern auch die Aufgabe des Nürnberger Bürgerrechts verlangt, d.d. 2. Sep. 1709, geschworene Meister: Thomas Roschlaub, Georg Barth und Lorenz Regenfuß. 5) Rugamtsprotokollextrakt: Aufnahme des schutzverwandten Gesellen Martin Geyersberger als Meister unter der Bedingung der Beantragung des Bürgerrechts, d.d. 21., 26. u. 28. Nov. 1765, Rugschreiber: Christian Sauer. 6) Ratsverlass: Ablehnung des Gesuchs des Nikolaus Friedrich Florer um Aufnahme als Meister, d.d. 9. Feb. 1797.