Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: 1) Gesuch der geschworenen Meister Johann Heinrich Steinhauser, Johann Jakob Tomratschke und Magnus Roschlaub, den Verkauf ihrer Erzeugnisse durch Inhaber von Kramläden ohne ihre Zustimmung und Meldung beim Rugamt zu untersagen und gegen fremde Krämer vorzugehen, o.D. (Ende 17. Jh.). 2) Ratsverlass: Verbot des Verkaufs der Erzeugnisse des Heftleinmacherhandwerks durch nicht lizensierte Krämer; Verpflichtung zur Anzeige fremder Hausierer, d.d. 24. Apr. 1730, Rugschreiber: Heinrich Münck.
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Personennamen:
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Münck, Heinrich; Roschlaub, Magnus; Steinhauser, Johann Heinrich; Tomratschke, Johann Jakob
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