1773-1779; Joh. Christof v. Pellers Fidei-Commiß. Herrn Johann Christof Pellers sogenannte Disposition inter fratres, vermöge deren er seine Vermögen zu einem Fidei-Commiß macht und die hierüber mit seinen Intestat-Erben entstandene - am Ende aber durch Vergleich beigelegte Irrung betr.
|