Enthält:
Bestimmungen zum angemessene Betragen bei Zusammenkünften in der Herberge, Verbot von übermäßigem Trinken, Glücksspiel und Fluchen, Verbot der eigenmächtigen Verhängung von Strafen, d.d. 9. Feb. 1577.
Nachtrag: Verbot des öffentlichen Tragens eines Degens durch Gesellen, d.d. 17. Okt. 1653.
Nachtrag: Gesellen, die acht Tage, bevor das Örtenamt an sie fällt, von ihrem Meister den Abschied nehmen wollen, soll dies nicht gestattet werden, d.d. 30. Okt. 1708.
[zwei gleichlautende Exemplare]