Enthält:
Namen und Herkunft der Gesellen, z.T. einige weitere Angaben, z.B. Bürgen.
Am 19. Apr. 1808 wird beschlossen, dass jeder, der die Schau an Montag antritt, das Amt bis Sonntagnachmittag 14 Uhr bekleiden muss.
Am 12. Jan. 1824 wird eine Einschreibgebühr von 3 kr eingeführt, die in den Krankenbeutel fließt.