Enthält: 1) Rugamtsprotokollextrakt betr. den Wechsel des Lehrherrn des Lehrjungen Carl Heinlein von Meister Wolf Simon Stoffel zu Johann Jakob Schwammeiß sowie die verfrühte Ausschreibung der Lehrjungen Carl Heinlein und Johann Peter Lenkersheimer, d.d. 28. Aug. 1777, Rugschreiber und Notar: Johann Gabriel Recknagel. 2) Erneuerung des alten Beschlusses des Metzgerhandwerks, niemanden in Dienst zu nehmen, der seine Lehrjahre weniger als eine Stunde von hier erstanden hat, weil diese unter einer Stund dem Handwerck nichts, als den grösten Schaden zufügen, d.d. 22. Jan. 1780; es folgen die Unterschriften und Petschaftssiegel der Metzgermeister. 3) Beschwerde des Metzgerknechts Johann Christoph Trinklein aus Gräfensteinberg bei Gunzenhausen, der das Metzgerhandwerk bei seinem Vater Johann Wolfgang Trinklein erlernt, jedoch 1774 zeitweise bei seinem erkrankten Bruder, dem Garkoch Georg Wolfgang Trinklein in Nürnberg als Schweinestecher ausgeholfen hat und der nun bei der Witwe Katharina Stör als Metzgerknecht arbeitet, dass ihm die Metzger wegen seiner Tätigkeit als Schweinestecher das Handwerk sperren, d.d. 7.12. Feb. 1780; anbei Bestätigung der Lehrzeit durch das Gericht zu Wöhrd, d.d. 3. Feb. 1780.
Umfang/Beschreibung:
3 St.
Datierung:
1777 - 1780
Ortsnamen:
Gräfensteinberg; Gunzenhausen; Wöhrd
Personennamen:
Heinlein, Carl; Lenkersheimer, Johann Peter; Recknagel, Johann Gabriel; Schwammeiß, Johann Jakob; Stoffel, Wolf Simon; Stör, Katharina; Trinklein, Georg Wolfgang; Trinklein, Johann Christoph; Trinklein, Johann Wolfgang