Enthält:
Regelungen betr. die Aufnahme fremder Gesellen, monatliche Zusammenkünfte, angemessenes Betragen untereinander und in der Öfentlichkeit (Verbot von Glücksspiel, exzessivem Alkoholgenuss, Unzucht etc.), Handwerksstrafen, Verbot des Degentragens etc.
[Abschrift aus dem 18. Jh.]