Enthält:
Regelungen betr. Vorgeher, Gesellen und Lehrjungen, Verbot der Stümpelei und Hausiererei, Handwerksstrafen etc.; besonderes Augenmerk wird auf Konkurrenz durch fremde Perückenmacher, reisende Gesellen gelegt.
[Inhalt identisch mit E 5/50 Nr. 3 u. Nr. 4]