Enthält:
1) Stiftungsbuch der Stipendienstiftung der Katharina Flierl, geb. Ruff von Nördlingen, Ehefrau des Handelsmannes und Mitglieds des Größeren Rats Hans Wolf Flierl, 1654 - 1769, mit Auszügen aus dem Testament der Verstorbenen (gest. 1. Dez. 1653) vom 23. Dez. 1652 sowie Portraits sämtlicher Inspektoren und Exekutoren der Stiftung
Das Stiftungskapital beträgt 3.000 fl, anzulegen zu 6% p.a.; die Erträge sollen zur Unterstützung dreier Nürnberger und eines Nördlinger Theologiestudenten in Altdorf oder an einer anderen Universität genutzt werden; zu Inspektoren der Stiftung werden die jeweiligen Hauptprediger zu St. Sebald und St. Jakob bestimmt, zu Exekutoren die Herren und Ratsfreunde des Rotgerberhandwerks
Es folgen die Unterschriften der ersten Inspektoren Johann Michael Dilherr und Justus Jacob Leibnitz, der Exekutoren Wolf Göpner, Lorenz Steinhauser, Hans Nagel und Hans Wolf Merkel sowie der Flierl'schen Erben Hans Wolf Flierl, Daniel Klein von Nördlingen als Bevollmächtigter seiner beiden Kinder, Jobst Hemmersheim für seine Ehefrau, Michael Gächäus [?], Pfarrer zu Entenberg, für seine Frau sowie Dietrich Weinsperger
2) Stiftungsbuch der Stiftung des Rotgerbers und Mitglieds des Kleineren Rats Wolf Göpner für ein Stipendium für einen Theologiestudenten sowie eine Almosenstiftung, 1668 - 1760, mit einem Auszug aus Göpners Testament vom 20. Mai 1667 sowie Portraits des Stifters, des Notars sowie der Exekutoren
Das Stiftungskapital beträgt 1.500 fl, anzulegen zu 5% p.a.; von den Erträgen sollen 40 fl zur Unterstützung eines, ggf. auch zweier, Theologiestudenten aus der Familie des Stifters oder dem Ledererhandwerk dienen; die Schüler und der Mesner der Spitalkirche sollen 4 fl bzw. 1 1/2 fl erhalten; für die Kranken im Spital sind insgesamt 20 fl zur Verteilung vorgesehen, 2 fl für die Findelkinder, 2 1/2 fl für den Prediger, der am Wolfgangstag zu St. Sebald den 100 einzukleidenden Männern eine Predigt hält; zu Inspektoren werden zwei Prediger [zu St. Sebald und St. Jakob?] bestimmt, zu Exekutoren die Ratsherren des Rotgerberhandwerks, die dafür die übrigen 5 fl erhalten
[für die Portraits siehe Einzelblattverzeichnung E 5/55 Nr. 1 Bl. 46 - Bl. 286]
Achtung
Foliierung: Gültig sind die gestempelten Zahlen auf der Rückseite!