Enthält- und Darin-Vermerke:
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Enthält: Verbot des unberechtigten Holzmachens, Verbot des Feuermachens und Rauchens im Wald, Fahrverbot, Verbot des Schleifens von Holz etc. Meist Blankoexemplare ohne Datumsangabe. Prod. 25 Datum: "An. 17 ", Prod. 31 Datum: "A. 170 ". Prod. 1: Signiert "Wald-Amt Laurentii." Handschriftlich korrigiert zu: Wald-Ämter Laurentii und Sebaldi, den 20. Aprilis A°. 1647. Außerdem der ebenfalls handschriftliche Hinweis: NB dergleichen Mandat ist von 100 und mehr Jahren her alle Jahr im Frühling bey Öffnung deß Waldes abgelesen worden, und wird noch jährlich abgelesen. Dazu in Klammern: (diese Nota ist von H<err>n Wald-Schreiber Braun gemacht.) (s. Bemerkungen)
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