Enthält:
erstmals festgehalten 1537 durch
Hannß Sembler, Johann Ebners Vogt zu Eschenbach, 1578 und erneut 1611 von
Wolff Harstörffer aufgezeichnet; enthält Regelungen betr. Vierer, Feuerschauer, Gemeinderechnung, Schenkrecht, Hirten u. Hirtenhaus, Abhaltung der Gemeindeversammlung, Nutzung des Gemeindeeigentums/der Allmende (Äcker, Wald, Schafweide) samt deren Beschreibung.
Enthält auch:
- Verzeichnis der zwischen dem 5. und 7. Nov. 1590 in Artelshofen gesetzten Marksteine sowie nachträglich gesetzter Marksteine
- Verzeichnis der zwischen dem 27. und 30. Sept. 1624 überprüften und ggf. neu gesetzten Marksteine [nur im 2. Exemplar]