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Stadtarchiv Nürnberg
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Signatur:
Stadtarchiv Nürnberg E 29/IV Nr. 537
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Bestandssignatur:
Verweis Best-Übersicht:
Klassifikation_ E_F_Bestände:
Betreff:
Brief Sixt Tuchers aus Lyon an seinen Vater Linhart Tucher in Nürnberg
Enthältvermerk mit Autorennennung:
Erstellt von Herrn Helge Weingärtner, Zitieren des Autors erforderlich:
Expediert durch den St.Gallener Boten Michel Porger.
Bestätigung des Erhalts des Briefes vom 20. August am 5. September durch Michel Porger, worin der Erhalt des Briefes vom 28. April am 11. Mai durch Hans Dell, sowie des Briefes vom 3. August am 18. August durch Lorentz Pock bestätigt wurde [Siehe Nrn. 535 und 536].
Sixt vernahm höchst ungern, was Jacob Rayter [= Reuter] über ihn zu berichten wusste. Gott wird es an den Tag bringen, ob Sixt wirklich so unverschämt, halsstarrig und böse ist, wie behauptet wurde. Reuter hat auß einem hunderta gemacht. Sixt wundert sich, wie Reuter den Vater mit dergleichen behelligen konnte. Weiß er denn nicht, dass der Vater ganz andere Dinge zu tun hat? Sixt soll im Hause eine lange Wehre [= Degen] tragen, daselbst eine Büchse abgefeuert haben, sich wenig mit dem Laden, der Schreibstube und der Safrankammer beschäftigt haben.
Die Waffe ist ein Dolch mit aufgesetztem Messer, wie andere meines gleichen auch zu tragen pflegen. Wenn dies Reuter stört, so legt Sixt die Waffe eben ab. Die Büchse wurde nur ein paar Mal im Hause abgefeuert, um den Rost herauszubringen, aber nicht aus Mutwillen.Die anderen Vorwürfe sind Sixt ganz unverständlich. Das Gewölbe aufzuräumen ist ihm nie befohlen worden. Reuter tut Sixt nur Unrecht, wenn er ihn so beim Vater hinstellt. Hätte er nur einmal etwas gesagt, so hätte Sixt ungesäumt Folge geleistet.
[Wiederholung des eben Gesagten]
Reuter handelt überhaupt nur der Magd im Hause zu Gefallen, welche ganz verlogen und zanksüchtig ist. Wenn Sixt mit ihr abrechnet, gibt sie nur böse Antworten, was Sixt nicht weiter stört, weil er ihr ja nicht den Hof machen will oder kann. Sie hätte eben gerne einen anderen Herrn, mit dem sie nach Belieben umspringen könnte. Wenn Sixt ihr beispielsweise eine bestimmte Summe für Tageseinkäufe gegeben hat, so behauptet sie später, er habe ihr nur eine geringere Summe gegeben, wie sie auch sagt, ich bescheis sy umbß gelt. Wenn Sixt dies Reuter anzeigt, so gelingt es der Magd jedesmal, Reuter gegen Sixt einzunehmen. So soll man aber nicht mit Angestellten umgehen - die glauben sonst, sie selbst seien Herr oder Frau im Haus.
Sixt will sich gerne bessern, sollte er im einen oder anderen Fall einen Fehler gemacht haben. Aber Ungerechtigkeit ist nicht hinzunehmen - da verläßt er sich allein auf Gott, der ist Regierer und Regiert im Himel und auf erden uber all Regierer, sonderlich allein der gerechtigkeit. amen.
Umfang/Beschreibung:
2 Bl., 4 1/2 beschr. Seite, Papiersiegel mit dem Handlungszeichen der Tucher - flankiert von "S" und "T" = Sixt Tucher
Bemerkungen:
Zeitgleich mit Nr.162 und Nr.1466
Datierung:
14.09.1546
Ortsnamen:
Lyon; Nürnberg; St. Gallen
Personennamen:
Borger, Michel; Reuter, Jacob; Tucher, Linhart; Tucher, Sixt
Sachbegriffe:
Siegel des Sixt Tucher; Brief; Bote; Tadel; Beschwerde; Dolch mit aufgesetztem Messer; Waffentragen im Haus; Büchsenschießen im Haus; Laden; Schreibstube; Safrankammer; Gewölbe; Magd; Abrechnung; Vorwürfe; Personalführung


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