Kopie einer Zusatzvereinbarung zum Ehevertrag zwischen Thoman Reich und Katharina Pfinzing
Enthältvermerk mit Autorennennung:
Erstellt von Herrn Helge Weingärtner, Zitieren des Autors erforderlich: Thoma Reich, Bürger zu Nürnberg, und Jungfrau Katherina, Tochter des Sebolt Pfintzing bestätigen: Es besteht schon eine Heiratsabrede vom [Datum fehlt]. Zusätzlich wird folgendes vereinbart: Die im Heiratsbrief zugesagten 800 Gulden Rheinisch werden folgendermaßen beglichen: 200 Gulden stammen aus Vermächtnis der verstorbenen Frau Katherina des Michel Pehaim zugunsten der Braut. 300 Gulden bringt der Brautvater auf, und 300 Gulden dessen Frau Katherina. Für die 800 Gulden erhält das Brautpaar 40 Gulden Gattergeld von den 66 Gulden Gattergeld, das die Brauteltern auf dem Haus des Linhart von Ploben besitzen, worüber eine Briefurkunde existiert. Der Bräutigam ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung seiner Frau über dieses Gattergeld zu verfügen. Er darf es weder verkaufen, noch beleihen. Im Fall der Ablöse des Gattergelds ist die Ablösesumme sofort wieder entsprechend anzulegen. Das Kostgeld für den Bräutigam für 1 Jahr Wohnrecht der Brautleute bei den Eltern resp. Schwiegereltern wird mit 100 Gulden in grober Münz abgegolten. Dafür erhält der Brautvater die Zinserträge des o.e. Gattergelds für dieses eine Jahr. Umfangreicher Forderungsverzicht der Brautleute, benebst Verzicht der Braut auf das Recht der Einrede nach dem Jus Velleianum. Zeugen: Die Herren Endres im Hoff und Linhart Tucher, beide Bürger und Genannte des kleineren Rats zu Nürnberg, welche ihre Siegel angehängt haben. Datum: [fehlt].
Umfang/Beschreibung:
1 Bl., 3 beschr. Seiten
Bemerkungen:
Laut Biedermann, T. CCCII, fand die Vermählung am 14. November 1532 statt, sodass die obige Vereinbarung etwas früher zu datieren wäre