Enthältvermerk mit Autorennennung:
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Erstellt von Herrn Helge Weingärtner, Zitieren des Autors erforderlich: Vor einigen Tagen schrieb der Schwager, Herr Balthezar Wolf [von Wolfsthal], er habe in Tonaw Werd Besuch von Herrn [Veit] von Lenterßhaim erhalten [= Nr.1745]. In der Sache zwischen Schreiber und Herrn Veit [von Lentersheim], wobei auch Sampach, Stetpach und Gleissenburg betroffen sind, solle Wolf einen Termin festsetzen. Anbei ein Schreiben [Wolfs ?] an Anthoni [hier nicht enthalten, oder der o.e. Brief]. Daher die Bitte, den Fall vor die Älteren Herren, oder den gesamten Rat zu bringen, da Schreiber in dieser Angelegenheit vor dem Kammergericht und anderen Orts große Kosten hatte. Der Streitwert samt Auslagen beläuft sich mittlerweise auf 11.079 Gulden. Angesichts der zu erwartenden, weiteren Kosten ist Schreiber zu der Ansicht gelangt, lieber das Mindere anzustreben. Nun hat Anthoni [als Losunger] in seiner Hauptmannschaft etwa 62 Personen als Untertanen, welche an Steuern samt Stiftung jährlich 97 Gulden Rheinisch an Zins erbringen. Durch den Vertrag würde die Steuer zu Stetpach der Stadt [Nürnberg] entzogen werden. So haben die Edelleute die geistlichen geschick [= Pfründen] nach Wissen des Schreibers nun schon seit über 6 Jahren nicht mehr gezahlt. Es geht doch nicht an, dass die Mannschaft der guten, festen Wasserhewßer der Stadt entzogen werden. Schreiber sieht sich außerstande, hier noch mehr zu tun. Schreiber kam ja schon ins Gerede, er habe den Vertrag ohne Wissen des Rates angenommen, und dem Almosen Nachteil zugefügt. Es steht aber doch nicht in Schreibers Macht, über die Ablösung der gestlichen Geschicke zu entscheiden.
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Personennamen:
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Lentersheim, Veit von; Tetzel, Anthoni II.; Tucher, Anthoni II. GND:104348038; Wolff, Balthasar von Wolfsthal
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